Nachrichten-Archiv

Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

BAG zur Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Das BAG entwickelt im Wechselspiel mit dem EuGH das Urlaubsrecht Schritt für Schritt fort. So hatte der zuständige 9. Senat Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Urlaubsansprüche verjähren können, die dreijährige Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen