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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (01)

Deja Vu!? Endlich Unternehmensmitbestimmung – oder doch nicht? Mit großen Erwartungen haben die Mitarbeitervertretungen auf die EKD-Synode 2023 geblickt. Der zur Synode vorgelegte Gesetzesentwurf machte Hoffnung. Sehr konkret wurde in dem Entwurf die zukünftige Unternehmensmitbestimmung beschrieben. Auch wenn bei den unternehmerischen Entscheidungen die Dienstgeber letztendlich das Sagen hat, hätte eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung einen erheblich Einfluss

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