Arbeitsrecht
Unfreundliches Verhalten rechtfertigt Abmahnung
Wer sich gegenüber Kunden unfreundlich verhält, riskiert eine Abmahnung. Eine solche Pflichtverletzung ist nämlich keine Kleinigkeit. Dies entschied das LArbG Schleswig-Holstein in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.