Arbeitsrecht
Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten
Das An- und Ablegen der Schutzausrüstung eines Wachpolizisten ist keine zu vergütende Arbeitszeit, sofern die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Umkleidemöglichkeiten nicht genutzt werden und sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich umzieht.