Wann der Arbeitgeber Überstunden nicht dulden darf
Missachtet der Arbeitgeber in grober Weise eine Betriebsvereinbarung, indem er weiterhin Überstunden deutlich über die vereinbarte Grenze hinaus duldet, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch – so das Hessische Landesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag