15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und doch nicht „unkündbar“? – Thorsten Blaufelder
Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen bei einem Wechsel zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber länger darauf warten, als „unkündbar“ zu gelten. Denn die Vorbeschäftigungszeiten…