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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Chef ihre private Mobilnummer bekannt zu geben, auch nicht für den »Notfall«. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb anders gegen Krisen absichern.

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