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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Das »Schwarze Brett« ist out

Der Betriebsrat kann für jedes seiner Mitglieder einen Internetzugang zum Arbeitsplatz und die Teilhabe am externen E-Mail-Verkehr verlangen. Vorausgesetzt, die Zugänge sind zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich.

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