Nachrichten-Archiv

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Jeder vierte Beschäftigte arbeitet ohne Pause

28 Prozent der Beschäftigten gönnen sich regelmäßig keine Pausen. Bei jüngeren Beschäftigten zwischen 15 und 29 Jahren liegt der Anteil mit 31 Prozent sogar noch höher. So die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

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