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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Urlaubsanspruch: Urlaub vor der Rente nehmen

Weg ist weg: Auch der Urlaubsanspruch eines langzeitig erkrankten Arbeitnehmers kann nach 15 Monaten am 31. März des Folgejahrs verfallen. Was nur wenige wissen: Scheidet der erkrankte Arbeitnehmer genau zu diesem Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis aus, um in Rente zu gehen, erlischt auch sein Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage.

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