Arbeitsrecht
EuGH: Unternehmen dürfen religiöse Bekleidung verbieten
Grundsätzlich dürfen Unternehmen eine Neutralitätspolitik betreiben und sämtliche religiöse und weltanschauliche Zeichen sowie Kleidung verbieten. Eine unmittelbare Diskriminierung sei das nicht, hat der EuGH entschieden.