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Wortlaut eindeutig: Keine Corona-Prämie für Pflegehilfskraft
Das VG Karlsruhe hat die Klage einer Pflegehilfskraft auf Zahlung einer Corona-Sonderleistung abgewiesen. Die Regelung des Pflegebonusgesetzes sei nur auf Fachkräfte anwendbar, der Staat habe hier unterscheiden dürfen. Quelle: Beck aktuell