Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Das Personalgespräch

Die kurzfristige Einladung zu einem Personalgespräch verursacht bei Arbeitnehmern nicht selten ein unangenehmes Gefühl. Ist der Arbeitnehmer in einem solchen Falle verpflichtet, an dem Gespräch teilzunehmen? Welche Konsequenzen drohen bei unberechtigtem Fernbleiben? Ist ein Hinzuziehen betriebsinterner oder –externer Dritter möglich?

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung: Heimliches Mitschneiden ist tabu

Wer sich wegen eines Personalgesprächs Sorgen macht, sollte seinen Betriebsrat mitnehmen. Das Gespräch heimlich mit dem Smartphone aufzuzeichnen, ist eindeutig der falsche Weg. Wer das tut, verletzt das Persönlichkeitsrecht seines Gegenübers und liefert dem Chef einen wasserdichten Kündigungsgrund.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Krankgeschriebener Arbeitnehmer muss nicht zum Personalgespräch

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14. Januar 2016, veröffentlichten Urteil.

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