Arbeitsrecht
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte
Wer als Teilzeitkraft über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet, kann dafür Mehrarbeitszuschläge verlangen. Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte gebiete, eine Tarifregelung über Mehrarbeitszuschläge genau so auch auszulegen – meint das BAG.