Datenschutz
BAG: Betriebsratsvorsitzender kann nicht Datenschutzbeauftragter sein
Der Vorsitz im Betriebsrat steht den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten des Arbeitgebers typischerweise entgegen. Dies berechtigt den Arbeitgeber, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen – so das Bundesarbeitsgericht.