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Bild von Tayeb MEZAHDIA auf Pixabay
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Einsichtsrecht: Einsicht in elektronische Unterlagen

Alle Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. In der Praxis kann das schwierig sein, wenn nur einem Teil der Mitglieder am Arbeitsplatz ein PC zur Verfügung steht. Kommt es im Gremium zum Streit darüber, ob alle Mitglieder gleiche Möglichkeiten zur Einsicht haben, kann das Arbeitsgericht entscheiden.

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