Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung trotz ‘Rotzlappenbefreiung’
Ein Servicetechniker im Außendienst wollte keine Maske tragen. Er legte seinem Arbeitgeber unter dem Betreff “Rotzlappenbefreiung” ein Attest vor. Er wurde abgemahnt und letztlich gekündigt – zu Recht, so das ArbG Köln.