Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt

Beschäftigte dürfen Kritik am Arbeitgeber äußern – allerdings sollte sie sachlich begründet sein. Es rechtfertigt keine Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhebt, weil die Personalabteilung seine Überstunden über Monate nicht bezahlt hat.

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