Nachrichten-Archiv

MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Einsicht in nicht-anonymisierte Lohnlisten

Der Betriebsrat hatte in der Vergangenheit nur sporadisch Einsicht in die Lohnlisten genommen. 2016 forderte er die Arbeitgeberin auf, ihm regelmäßig Einsicht zu gewähren. Vorgelegt wurden dem Betriebsrat nur anonymisierte Listen der gezahlten Bruttolöhne und – gehälter.

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