Kein Equal Pay für Leiharbeiter
Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens, so das BAG. Diese Ungleichbehandlung werde schließlich auf anderem Wege kompensiert.
Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens, so das BAG. Diese Ungleichbehandlung werde schließlich auf anderem Wege kompensiert.
Erleidet ein Leiharbeitnehmer einen Arbeitsunfall, tun sich Fragen auf: Wofür haftet der Verleiher als Vertragsarbeitgeber, wofür der Entleiher? Der Verleiher hat nur Kontroll- oder Überwachungspflichten. Für den Arbeitsschutz vor Ort ist der Entleiher zuständig – so nun das LAG Hessen.
Die Gründung reiner Beschäftigungsgesellschaften kann zu unzulässiger Leiharbeit führen. Mit einem am Freitag, 27.03.2015, bekanntgegebenen Urteil hat das Arbeitsgericht Osnabrück daher einem Busfahrer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Muttergesellschaft seines früheren Arbeitgebers zugesprochen (AZ: 1 Ca 174/14).
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