Frist für verspätete Kündigungsanfechtung bei Schwangerschaft wohl zu kurz
Erfährt eine gekündigte Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft, verbleiben ihr zwei Wochen, um einen Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage zu stellen. Der EuGH meldet Zweifel an der Frist an, sie scheine zu kurz. Quelle: Beck aktuell