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Arbeitsrecht
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Arbeitgeber darf mit Dienstplan nicht Entgeltfortzahlung umgehen

Weist eine Arbeitnehmerin wegen einer bevorstehenden Operation auf eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit hin, darf der Arbeitgeber bei der Planung von Arbeitsschichten nicht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umgehen. Wurde die Beschäftigte während ihrer Krankschreibung nicht in die sonst üblichen Schichten eingeteilt, kann der Arbeitgeber für den entgangenen Lohn zu Schadenersatz verpflichtet sein, entschied das Sächsiche

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber unterstellt nach Burnout eine Selbstbeurlaubung

Wochen während der Sommerferien selbst beurlaubt, nachdem der beantragte Urlaub abgelehnt worden sei. Um das zu vertuschen, habe er eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht. Das Arbeitsgericht München ist davon allerdings nicht überzeugt und sieht den Beweiswert der Krankschreibung nicht als erschüttert an.

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