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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Beschränkt der EuGH die Macht kirchlicher Arbeitgeber?

In dem Verfahren einer konfessionslosen Bewerberin hatte sich das Bundesarbeitsgericht Anfang letzten Jahres an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt. Dort hat jetzt der Generalanwalt beantragt, kirchlichen Arbeitgebern kein freies Ermessen darüber zuzubilligen, ob Konfessionsgebundenheit für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich ist.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Profession ohne Konfession

Bisher gilt: Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewirbt, muss Kirchenmitglied sein. Der Europäische Gerichtshof könnte das ändern. Gestern fiel eine Vorentscheidung.

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