Arbeitsrecht
Betriebsrat hat Initiativrecht für Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung
Der Betriebsrat kann per Initiativrecht eine Regelung darüber erzwingen, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind. Das entschied das LAG München in Folge der BAG-Entscheidung vom 13.9.2022. Quelle: Bund-Verlag