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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Wann die Kündigung zugeht

Ein häufiger Streitpunkt: Wann hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten? Die alte Regel, dass ein Schreiben im Hausbriefkasten dem Empfänger bis 17.00 Uhr des gleichen Tages zugeht, ist nicht allgemeingültig – schon gar nicht bei einer Zustellung im Ausland.

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Einwurf in den Hausbriefkasten – wann geht die Kündigung zu?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

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