Mitarbeitervertretung
Übertragung des Wegerisikos auf den Arbeitgeber wegen Betriebsvereinbarung
Das sogenannte Wegerisiko für das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz liegt üblich beim Arbeitnehmer. Eine Betriebsvereinbarung kann davon aber zugunsten der Arbeitnehmer abweichen