Bund-Verlag: Mitbestimmen bei Führungszeugnissen
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat beteiligen, bevor er Führungszeugnisse der Mitarbeiter anfordern und einsehen kann. Auch wenn das Gesetz die Überprüfung anordnet, hat…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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