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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Poststreik – und die zu wahrende Frist

Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis von dem Beginn eines bundesweiten Poststreiks, ist er gehalten, sich vor Absenden eines fristwahrenden Schriftsatzes über die Auswirkungen des Poststreiks am Versand- und Empfangsort zu informieren.

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