Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kein Recht auf Brückenteilzeit bei versäumter Frist

Seit 2019 gibt es das Recht auf befristete Teilzeit. Wer diese Brückenteilzeit nicht rechtzeitig beantragt, riskiert, dass der Antrag abgelehnt wird. Das hat das BAG in einer neueren Entscheidung klargestellt und den Unterschied zur Fristversäumnis bei einem Antrag auf dauerhafte Teilzeit präzisiert.

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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Poststreik – und die zu wahrende Frist

Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis von dem Beginn eines bundesweiten Poststreiks, ist er gehalten, sich vor Absenden eines fristwahrenden Schriftsatzes über die Auswirkungen des Poststreiks am Versand- und Empfangsort zu informieren.

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