Bund-Verlag: Auskunft über Unfälle von Fremdpersonal
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten zu informieren. Das BAG hat entschieden, dass dieses Auskunftsrecht auch bei Arbeitsunfällen von…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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