Wer hat denn da gekündigt? – DGB Rechtsschutz GmbH
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die korrekte Firmenbezeichnung der Arbeitgeberin enthält. Dazu gehört auch der Zusatz, der Auskunft über die Rechtsform…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.