Nachrichten-Archiv

Bild von Susanne Plank auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer – so das LAG Berlin-Brandenburg.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen