Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitnehmer muss unter Umständen eine SMS vom Chef auch in Freizeit lesen

Einem Arbeitnehmer kann auch in seiner Freizeit das Lesen einer SMS von seinem Chef über den konkreten Arbeitsbeginn zumutbar sein. Sieht die betriebliche Regelung eines Rettungsdienstunternehmens vor, dass der konkrete Arbeitsbeginn für als Springer eingesetzte Notfallsanitäter einen Tag zuvor mitgeteilt wird, muss der Beschäftigte die Arbeitgeber-Weisung auch abrufen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

7 Fragen zur Erreichbarkeit im Urlaub

Darf der Chef im Urlaub anrufen? Oder können die Kollegen Fragen stellen? Muss der Arbeitnehmer auf dienstliche Anrufe oder E-Mails aus dem Büo warten und darauf reagieren? Wir beantworten Ihnen die 7 »heißesten« Fragen – frisch aktualisiert!

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Chef ihre private Mobilnummer bekannt zu geben, auch nicht für den »Notfall«. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb anders gegen Krisen absichern.

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