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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Wann ein Seminarbesuch erforderlich ist

Hat ein Betriebsrat bereits an einer Schulung zum Betriebsverfassungsrecht teilgenommen, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Vertiefungsseminar zum selben Thema. Ein Seminar kann er nur besuchen, wenn er konkret nachweisen kann, dass das Seminar für seine Arbeit erneut erforderlich ist – so das LAG Köln.

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