MAV-Arbeit
Wann ein Seminarbesuch erforderlich ist
Hat ein Betriebsrat bereits an einer Schulung zum Betriebsverfassungsrecht teilgenommen, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Vertiefungsseminar zum selben Thema. Ein Seminar kann er nur besuchen, wenn er konkret nachweisen kann, dass das Seminar für seine Arbeit erneut erforderlich ist – so das LAG Köln.