Arbeitszeitvereinbarungen, die Arbeitszeit von 0 bis 48 Wochenstunden zulassen, verlagern das Betriebsrisiko einseitig auf Arbeitnehmer und sind somit unzulässig.
Zu Beginn des Monats müssen in der Regel Miete, Versicherungen etc. bezahlt werden. Ärgerlich, wenn das Gehalt dann nicht pünktlich auf dem Konto ist. Hat ein Arbeitnehmer in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber?