MAV-Arbeit
Einsichtsrecht: Einsicht in elektronische Unterlagen
Alle Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. In der Praxis kann das schwierig sein, wenn nur einem Teil der Mitglieder am Arbeitsplatz ein PC zur Verfügung steht. Kommt es im Gremium zum Streit darüber, ob alle Mitglieder gleiche Möglichkeiten zur Einsicht haben, kann das Arbeitsgericht entscheiden.