Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Duschen kann Arbeitszeit sein

Zei­ten zum Du­schen oder Wa­schen kön­nen laut BAG be­zahl­te Ar­beits­zeit sein. Etwa dann, wenn der Ar­beit­neh­mer bei der Ar­beit so schmut­zig wird, dass es für ihn un­zu­mut­bar wäre, un­ge­wa­schen nach Hause zu gehen. Quelle: beck aktuell

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