Arbeitsrecht
Duschen kann Arbeitszeit sein
Zeiten zum Duschen oder Waschen können laut BAG bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen. Quelle: beck aktuell