Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

„Digital Native“-Suche in Stellenanzeige ist altersdiskriminierend

Die Suche nach einem „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ist ein Indiz für „eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters“. Arbeitgeber können daher verpflichtet sein, einem abgelehnten älteren Bewerber eine Diskriminierungsentschädigung zu zahlen, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18.01.2024 (AZ: 8 Ca 191/23). Quelle: Thorsten Blaufelder

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Befristung: Kirchenmusikerin hat Anspruch auf Vollzeitstelle

Eine Kirchenmusikerin, die erst in Teilzeit angestellt war und dann befristet auf 39 Wochenstunden angehoben wurde, um eine vakante Stelle zu füllen, hat weiterhin Anspruch auf Beschäftigung in Vollzeit. Die nur befristete Erhöhung ihrer Stundenzahl war unangemessen benachteiligend – so das LAG München.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Diskriminierende Kündigung in der Probezeit

Weil die gesundheitlichen Einschränkungen einer schwerbehinderten Auszubildenden gravierender seien als angenommen, kündigte die Stadt Gelsenkirchen einer jungen Rollstuhlfahrerin in der Probezeit. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für diskriminierend und damit unwirksam.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

“Sie sind nicht getauft???”

Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn gilt die Richtlinie des Rates der EKD nach Art. 9 Buchst. b Grundordnung über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes vom 1. Juli 2005. Im November 2012 schrieb der Beklagte eine befristete Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ aus.

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