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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Betriebsrat bleibt bei privaten Accounts außen vor

Arbeits­ge­richt ent­scheidet über Ein­satz von ChatGPT Ein Unternehmen erlaubte seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT ohne den Betriebsrat vorher einzubinden. Das musste es auch nicht, entschied das ArbG Hamburg. Quelle: Legal Tribune Online

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