MAV-Arbeit
Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (05)
Neue Aufgaben für die Mitarbeitervertretung Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern überwachen Der Begriff ‘überwachen’ wurde im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) bisher stets vermieden. So wird bspw. in § 35 bei den ‘Allgemeinen Aufgaben’ beschrieben, dass die Mitarbeitervertretung (MAV) dafür eintreten soll, dass die gesetzlichen Bestimmungen usw. eingehalten werden. Nause schreibt im Kommentar zum MVG-EKD (Joussen|Mestwerdt|Nause|Spelge) zu § 35