Arbeitsrecht
Das “a” nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist jetzt in § 611a BGB geregelt
Jetzt hat der Gesetzgeber im Zuge der AÜG-Novelle zum 1.4.2017 einen neuen § 611a in das BGB eingefügt. Den kann man zwar schwerlich als Regelung des Arbeitsvertragsrechts ansehen, aber immerhin grenzt er den (abhängigen) Arbeitsvertrag jetzt vom (freien) Dienstvertrag des § 611 BGB ab.