Arbeitsrecht
BAG zum Betriebsrisiko bei behördlicher Schließung
Kein Lohn ohne Arbeit, lautet eine Grundregel im Arbeitsrecht. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber zwar das Betriebsrisiko. Landesweite, pandemiebedingte Schließungen stellen aber keinen solchen Fall dar, so das BAG.