Arbeitsrecht
In betreuten Wohngruppen kann das Arbeitszeitgesetz gelten
Das Arbeitszeitgesetz ist auf Erzieher anwendbar, die im Rahmen der sogenannten alternierenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen tätig sind. Das hat das BVerwG bezüglich dieses Angebots der stationären Jugendhilfe entschieden.