Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Job-Befristung muss unmissverständlich sein

Aus der Befristungsabrede muss aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit klar und unmissverständlich die Einigung der Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fristablauf oder Zweckerreichung hervorgehen.

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