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Arztbesuch während der Arbeitszeit

Sind Beschäftigte nicht akut krank, müssen sie versuchen, ihre Arztbesuche außerhalb ihrer Arbeitszeit zu legen. Nur wenn der Arzt keinen anderen Termin vergeben kann oder will, muss der Arbeitgeber die Dauer des Arztbesuchs während der Arbeitszeit bezahlen. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen.

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