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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten

Begehen Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug, können Arbeitgeber ihnen fristlos kündigen. Eine Abmahnung soll entbehrlich sein, wenn der Beschäftigte seine Tat geleugnet und verschleiert hat. Das soll auch bei einem einmaligen Vergehen – hier einem Arbeitszeitbetrug von zehn Minuten – gelten, entschied kürzlich das LAG Hamm. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Unterlässt ein Arbeitnehmer es systematisch, sich für Raucherpausen von der Arbeit abzumelden, stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Sowohl der Arbeitszeitbetrug als auch der regelmäßige Verstoß gegen die Weisung, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, berechtigen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung – so das LAG Thüringen.

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