Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Duschen kann Arbeitszeit sein

Zei­ten zum Du­schen oder Wa­schen kön­nen laut BAG be­zahl­te Ar­beits­zeit sein. Etwa dann, wenn der Ar­beit­neh­mer bei der Ar­beit so schmut­zig wird, dass es für ihn un­zu­mut­bar wäre, un­ge­wa­schen nach Hause zu gehen. Quelle: beck aktuell

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Arbeitszeit
Harald Afholderbach

Wie viel Arbeit darf es sein?

Die FDP pocht auf einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Gehört der Acht-Stunden-Tag bald der Vergangenheit an? Arbeitsrechtler erläutern, was gesetzlich möglich ist. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Arbeitszeit gesund gestalten

In unseren Seminaren für Mitarbeitervertretungen nehmen die Fragen rund um die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit einen großen Raum ein. Die Probleme in den kirchlichen Einrichtungen sind groß. Ein wichtiges Instrument um die Belastungen für die Mitarbeiter*innen zu reduzieren, ist die Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeitszeit. Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) bietet auf seiner

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Bild von SplitShire auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Umkleidezeit ist als Arbeitszeit zu vergüten

Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale Arbeitszeit vergüten. Das gilt auch dann, wenn die Dienstkleidung aus Poloshirt und Sicherheitsschuhen besteht. Das Umkleiden darf aber nicht zu lange dauern – so nun das BAG. Quelle: Bund-Verlag

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