Arbeitgeber Kirche
Vereinbarung kann Entgelt unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen enthalten
Das BAG hat mit Urteil vom 24. Mai 2018 – AZ: 6 AZR 308/17 – festgestellt, dass ein kirchlicher Arbeitgeber Arbeitsverträge abschließen kann, die keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen haben. Grenzen werden nur durch das staatliche Arbeitsrecht aufgezeigt.