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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (03)

Kirchenmitgliedschaft keine Voraussetzung mehr ACK-Klausel für Rechtsbeistände fällt weg Die Mitarbeitervertretung (MAV) kann sich bei einer Auseinandersetzung vor dem Kirchengericht durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Wegen der Komplexität des Kirchengerichtsverfahrens ist die Beauftragung eines Rechtsbeistands sinnvoll. $ 61 Abs. 4 (a. F.): (4) Die Beteiligten können zu ihrem Beistand jeweils eine Person hinzuziehen, die Mitglied

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